AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerverträgeder Traumimmobilien-NRW, Dirk Tomalak, im Folgenden „Traumimmobilien-NRW“ genannt.

I. Abschluss des Maklervertrages

Sofern Sie von Traumimmobilien-NRW ein Exposé bezüglich einer bestimmten Immobilie beziehungsweise Fläche erhalten haben, bietet Ihnen Traumimmobilien-NRW den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.

II. Provisionsverlangen

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag“ genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie beziehungsweise Fläche (im Folgenden „Maklerleistung“) ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Vertrag. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Anschreiben oder dem Exposé schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Nachweis- oder Vermittlungsleistung für das betroffene Objekt beziehungsweise Fläche provisionsfrei erfolgt.

Die Provision ist auch fällig, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zu Ihnen steht, den Hauptvertrag abschließt, sofern unsere Maklerleistung von Ihnen an diesen Dritten vermittelt wurde. Bei Abschluss eines Hauptvertrages werden Sie Traumimmobilien-NRW unverzüglich und unaufgefordert Kopien der für die Bemessung der vorstehenden Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Hauptvertrages zur Verfügung stellen.

III. Anzeige der Vorkenntnis

Sollte Ihnen der potenzielle Vertragspartner und/oder die Vertragsgelegenheit bereits bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Traumimmobilien-NRW hat – unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners – Anspruch auf die Provision, wenn Traumimmobilien-NRW einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.

IV. Vertraulichkeit des Exposés und übermittelter Daten – Folgen bei Nichtbeachtung

Das übermittelte Exposé sowie alle weiteren Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Maklervertrag von Traumimmobilien-NRW enthalten, sind rechtlich geschützt. Eine Weitergabe dieser von uns übermittelten Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es durch die unberechtigte Weitergabe dieser Informationen, insbesondere des Exposés oder des Namens bzw. der Kontaktdaten des Ihnen nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartners zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem Dritten, schulden Sie Traumimmobilien-NRW eine Provision in der Höhe, die angefallen wäre, wenn Traumimmobilien-NRW diesen Dritten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages nachgewiesen oder vermittelt hätte.

V. Haftungsbeschränkung – Verbot der Weitergabe an Dritte

a. Traumimmobilien-NRW haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe von Traumimmobilien-NRW vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im Übrigen ist die Haftung von Traumimmobilien-NRW für Schäden, die Traumimmobilien-NRW, deren gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursachen, auf eine Gesamtsumme in Höhe von 500.000,– € beschränkt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

b. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

c. Soweit Schadensersatzansprüche gegen Traumimmobilien-NRW ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer von Traumimmobilien-NRW.

d. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

e. Die Exposés werden von Traumimmobilien-NRW auf der Grundlage von Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die durch Traumimmobilien-NRW für zuverlässig erachtet werden, für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit Traumimmobilien-NRW aber keine Gewähr übernimmt.

f. Die Objektdarstellung im Exposé ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Verkaufs- bzw. Mietobjekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen will. Das Exposé ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an oder zur Anmietung der Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine vom Empfänger selbst durchzuführende Prüfung, die Grundlage einer Kauf- oder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés nicht begründet.

g. Das Exposé enthält auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit diesem Exposé, die dem Empfänger mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.

h. Das Exposé ist ausschließlich für den Empfänger zu vorgenannten Zwecken bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von Traumimmobilien-NRW nicht gestattet. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung, auch in Auszügen, ist nicht gestattet.

i. Sie stellen Traumimmobilien-NRW von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen und Unterlagen gegen Traumimmobilien-NRW geltend machen.

VI. Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte

Traumimmobilien-NRW ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Traumimmobilien-NRW wird auf Verlangen offenlegen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.

VII. Pressemitteilungen/Veröffentlichung

Wenn Sie eine Presseerklärung und/oder eine sonstige Veröffentlichung im Rahmen der erfolgten Transaktion abgeben, werden Sie Traumimmobilien-NRW darin als Transaktionsberater benennen. Sollte die Transaktion aufgrund einer Vermarktung des Objekts über die Online-Plattform von Traumimmobilien-NRW erfolgen, werden Sie diese zusätzlich benennen.

Für den Fall, dass Ihr Hauptvertragspartner eine solche Presseerklärung oder sonstige Veröffentlichung vornimmt, werden Sie auf eine Benennung von Traumimmobilien-NRW als Transaktionsberater und im Falle einer Vermarktung über die Online-Plattform zusätzlich auf eine Benennung dieser Plattform hinwirken.

Sofern weder Sie noch Ihr Hauptvertragspartner binnen 10 Kalendertagen nach Vertragsabschluss eine Presseklärung oder sonstige Veröffentlichung im Hinblick auf die erfolgte Transaktion vornehmen oder eine Benennung von Traumimmobilien-NRW als Transaktionsberater im Rahmen einer vorgenommenen Presserklärung oder sonstigen Veröffentlichung unterbleibt, ist Traumimmobilien-NRW zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt.

VIII. Vermarktung von Objekten Internetseite von Traumimmobilien-NRW

a. Sofern Sie einer Vermarktung Ihrer Objekte auf der von Traumimmobilien-NRW betriebenen Internetseite www.traumimmobilien-nrw.de zugestimmt haben, ist Traumimmobilien-NRW berechtigt, die von Ihnen überlassenen Unterlagen und Informationen zu den Objekten online zu verwenden. Traumimmobilien-NRW überprüft die Unterlagen nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen fällt ausschließlich in Ihren Verantwortungsbereich. Sie stellen Traumimmobilien-NRW von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen und Unter- lagen gegen Traumimmobilien-NRW geltend machen.

b. Traumimmobilien-NRW wird basierend auf Ihren Angaben eine Anzeige erstellen und das Objekt auf der Online-Plattform präsentieren.

c. Sie sind verpflichtet Traumimmobilien-NRW unverzüglich über alle eintretenden Änderungen am Objekt zu informieren.

IX. Geldwäscheprüfung

Traumimmobilien-NRW ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

X. Gesetzlich geforderte Informationen über die Immobilie

a. Sie sind dazu verpflichtet, Traumimmobilien-NRW alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung der Immobilie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

b. Sollten Sie Traumimmobilien-NRW gesetzlich geforderte Informationen nach Ziffer a. vorenthalten und Traumimmobilien-NRW aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen werden oder sollten Traumimmobilien-NRW aufgrund dessen Gebühren oder sonstige Kosten auferlegt werden, stellen Sie Traumimmobilien-NRW von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Gebühren frei.

XI. Online Streitbeilegung

Falls Sie einen Vertrag mit Traumimmobilien-NRW als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischen Weg geschlossen haben, können Sie im Streitfalle Ihre Beschwerde per E-Mail an info@traumimmobilien-nrw.de richten.

Unabhängig hiervon steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine europaweite Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu nutzen. Erreichbar ist die Streitbeilegungsplattform über http://ec.europa.eu/consumers/odr.

XII. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Der Maklervertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand wird durch den Sitz der vertragsabschließenden Traumimmobilien-NRW oder den Sitz des Schuldners bestimmt.

Stand: 25. Februar 2019